Die Grundschuld ist die Eintragung einer Hypothek im Grundbuch, wodurch eine doppelte Belastung einer Immobilie als Sicherheit vermieden werden kann.
Derjenige zu dessen Gunsten die Grundschuld (meist die Bank) eingetragen ist hat ein Pfandrecht auf das Grundstück oder die Immobilie zur Begleichung des Kredites.
Im Gegensatz zu einer Hypothek ist eine Grundschuld von einer bestehenden Forderung unabhängig, so dass eine Buchgrundschuld auch dem Eigentümer zustehen kann. Grundschulden sind zur Sicherung von Realkrediten abtretbar und auch verpfändbar.


