Gewinnrücklagen werden gebildet, wenn erzielte Gewinne nicht ausgeschüttet werden, sondern im Unternehmen verbleiben.
Die Gewinnrücklagen kann man dabei in vier Kategorien einteilen:
- Gesetzliche Rücklagen, beispielsweise bei einer UG ist man verpflichtet 25% des Jahresgewinns in gesetzliche Rücklagen einzuzahlen und beim Erreichen der 25.000 Euro Schwelle das Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln.
- Satzungsgemäße Rücklagen, die aufgrund eines Gesellschaftsvertrages entstehen.
- Rücklagen für eigene Anteile
- Freie Gewinnrücklagen werden aus versteuertem Jahresgewinn gebildet