Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit natürlicher und juristischer Personen, rechtswirksame Willenserklärungen abzugeben und Rechtsgeschäfte einzugehen.
Unbeschränkte Geschäftsfähigkeit erhält man in Deutschland ab dem 18. Lebensjahr, solange man nicht für geschäftsunfähig erklärt wird behält man die Geschäftsfähigkeit auch bis zum Tod.
Bei juristischen Personen, also Unternehmen wird die Geschäftsfähigkeit mit der Eintragung ins Handelsregister erlangt.