Der geregelte Markt soll die Emission von Aktien fördern, indem er die Zulassung erleichtert, aber trotzdem mehr Publikationsvorschriften und Transparenz als im Freiverkehr fordert.
Für den geregelten Markt gilt sowohl das BörsG als auch die Börsenordnung. Dadurch wurde der frühere geregelte Freiverkehr aus der grauen Zone eines lediglich geduldeten Marktes herausgehoben. Die Zulassung stellt weniger strenge Anforderungen an das Prospekt und die Kursfeststellung kann auch durch freie Makler erfolgen.