Genussrechte sind recht unterschiedlich gestaltbar. Meist gewähren sie einen Anteil am Gewinn oder Liquidationserlös, jedoch kein Stimmrecht.
Genussrechte werden beispielsweise bei Sanierungen begeben, wenn noch nicht absehbar ist, ob das Unternehmen ja wieder einen Gewinn erwirtschaften wird oder es einen nennenswerten Liquidationserlös gibt.