Das genehmigte Kapital gibt dem Vorstand das Recht das Grundkapital mit einen definierten Nominalbetrag durch Emittierung junger Aktien zu erhöhen.
Dazu bedarf es einer qualifizierten Mehrheit auf der Hauptversammlung und das genehmigte Kapital ist auf maximal 5 Jahre beschränkt. Der Vorteil des genehmigten Kapitals ist, dass der Vorstand eine günstige Kapitalmarktlage oder eine mögliche Aquisition schnell und ohne größere Abstimmungen durchziehen kann.