Die Möglichkeit eines Gegengeschäftes besagt, dass Termingeschäfte erfüllt werden können, aber nicht müssen. Mittels eines Gegengeschäftes lässt sich eine Position glattstellen, wodurch man nicht mehr zu einer Lieferung verpflichtet ist.
Um ein erfolgreiches Gegengeschäft zu tätigen, muss man den gleichen Kontrakt in der gleiche Menge einmal kaufen und einmal verkaufen. Da der Vertragspartner immer die Börse ist, lässt sich so die Position gegenrechnen, sprich auflösen. An Terminbörsen werden bis zu 99% der Trades durch Gegengeschäfte geschlossen.