Als frontrunning wird bezeichnet, wenn Mitarbeiter einer Bank oder eines Brokers von großen Kundenorders etwas mitbekommen und daraufhin zuvor selber auf das eigene Konto kaufen oder verkaufen.
In Deutschland ist frontrunning illegal, jedoch ist es international ein rechtlicher Graubereich, da es sich nicht um Insider Informationen aus der Firma handelt, sondern um Informationen über Kaufabsichten.
Beispielsweise bekommt die Private Wealth Abteilung einer Bank den Auftrag 1 Mio Axel Springer Aktien zu kaufen. Es ist davon auszugehen, dass diese Order den Kurs positiv beeinflusst. Beim frontrunning würde ein Mitarbeiter der Bank einige Aktien zuvor selber kaufen und diese dann nachher mit Gewinn an den Kunden weiterverkaufen.