First-Loss Policy ist eine Regelung bei Sachversicherungen, bei der der Versicherungsnehmer keine vollständige Deckung des gesamten möglichen Schadens erhält, da dies äußerst unwahrscheinlich wäre. Im Gegenzug akzeptiert der Versicherungsgeber, dass es zu einer Unterdeckung kommt.
Ein Beispiel: Ein großes Sportgeschäft schließt eine Sachversicherung mit First-Loss Policy ab, wo nur Schäden bis zu einer Größenordnung von 200.000 Euro gegen Diebstahl geschützt sind. Der gesamte Bestand des Sportgeschäftes beträgt aber 1 Mio Euro, jedoch ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein komplettes Sportgeschäft mit allen Waren ausgeraubt wird, weswegen dieses Risiko beim Sportgeschäft verbleibt, welches durch die First-Loss Policy günstigere Versicherungsprämien erhält.