Die Haupttätigkeit von Finanzintermediären besteht in einem Ausgleich zwischen anlagesuchendem Kapital und den Bedarf an Kapital.
Normalerweise treten Finanzintermediäre als eigenständige Vertragspartner zu den jeweils Kapitalsuchenden und Kapitalbesitzern auf, d.h. sie vermitteln nicht zwischen diesen Parteien, sondern handeln auf eigenes Risiko und Rechnung. Das bedeutet, dass sie sich gegenüber den Geldgebern eine Rendite versprechen und gegenüber den Geldempfängern als Risikogeber und Eigentümer auftreten. Das bei Kreditverhältnissen bestehende Rechtsverhältnis wird durch den Finanzintermediär durch zwei Vertragsbeziehungen ersetzt. Neben der Liquiditätstransformation übernehmen Finanzintermediäre auch die Übernahme von Anlagerisiken und von Vermittlungs und Beratungsaufgaben.
In der Praxis wird der Ausgleich zwischen Anlage und Finanzbedarf durch ein komplexes System miteinander verwobener Finanzintermediären gestaltet. Dazu gehören Banken, Bausparkassen, Beteiligungsgesellschaften, Versicheurngen, Leasingfirmen und Finanzmakler. Auch die Börsen kann man zu den Finanzintermediären zählen.