Als ex dividend bezeichnet man eine Aktie am Tag der Ausschüttung der Dividende, wenn diese bzw. das Recht dafür ausbezahlt worden ist, d.h. man sollte der Aktie einen Preisabschlag in Höhe der Dividende gewähren, da ja Geld aus der Firma an die Aktionäre ausgezahlt worden ist.
Derjenige der ex dividend Tag die Aktie hält ist daher zum Bezug der Dividende berechtigt, denn mittels Berechtigungsscheinen kann die Auszahlung auch später erfolgen als die Dividendenauszahlung selber.


