Die Entgeltumwandlung beruht auf die Einzahlung in einen privaten Rentenversicherungsvertrag aus dem Bruttogehalt und ist eine staatliche geförderte betriebliche Altersvorsorge.
Jeder Arbeitnehmern kann einen Teil seines Gehalts für die betriebliche Altersvorsorge verwenden. Dafür wird für diesen Betrag keine Einkommenssteuer und Sozialabgaben fällig, sondern erst mit dem Eintritt ins Rentenalter. Die Beträge der Entgeltumwandlung kann man in Direktversicherungen, Pensionsfonds oder Pensionkassen anlegen.