Eingliederung ist die Integration einer AG in eine andere börsennotierte Firma.
Der Vorstand der aufkaufenden Firma ist weisungsbefugt gegenüber der anderen Gesellschaft. Die Eingliederung erfolgt nach der Entscheidung der Hauptversammlung der einzugliedernden Gesellschaft. Wenn der Käufer mehr als 95% der Stimmen in Aktien hält kann er die anderen Aktionäre mittels eines squeeze-out´s und einer fairen Barabfindung rauskaufen.