Die Börsenaufsicht obliegt in Deutschland den Börsenaufsichtsbehörden, die der Landesregierung unterstellt sind. Die Börsenaufsicht hat das Befugnis zur Beaufsichtigung des Handelsgeschehens an den Börsen, sowie eine Eilzuständigkeit bei der Verfolgung von verdächtigen Insidergeschäften. Die eigentliche fachliche Überwachung wird jedoch von der lokalen Handelsüberwachungsstelle der Börse und dem Börsenvorstand vorgenommen, der sich von der Börsenaufsicht aber dazu vertreten lassen kann.
In Deutschland gibt es folgende Börsenaufsichten:
- Börsenaufsicht Berlin
- Börsenaufsicht Düsseldorf
- Börsenaufsicht Frankfurt
- Börsenaufsicht Hamburg
- Börsenaufsicht Hannover
- Börsenaufsicht Leipzig
- Börsenaufsicht München
- Börsenaufsicht Stuttgart