Der betriebliche Aufwand ist ein Posten in der GuV und beinhaltet den Güterverbrauch in einem Unternehmen während einer Abrechnungsperiode (Jahr). Der Aufwand vermindert das Betriebsvermögen und den Gewinn und wird zur Erzielung der Umsätze benötigt.
Der Aufwand lässt sich in Zweckaufwand und neutralen Aufwand unterscheiden. Der Zweckaufwand ist mit der direkten Leistungserstellung verbunden. Der Neutrale Aufwand hingegen ist zum Beispiel ein außerordentlicher Aufwand, bewertungsbedingter Aufwand oder betriebsfremder Aufwand.
Um zu verhindern, dass bestimmte Aufwandsarten bei der steuerlichen Gewinnermittlung angesetzt werden, verwendet das deutsche Steuerrecht den Begriff abzugsfähige Betriebsausgabe.