Die bedingte Kapitalerhöhung ist von der Hauptversammlung einer AG mit Dreiviertelmehrheit zu beschließende Kapitalerhöhung die an deine der drei folgenden Bedingungen geknüpft ist:
- Gewährung von Umtauschrechten bei der Ausgabe von Wandelanleihen
- Gewährung von Bezugsrechten für Arbeitnehmer der Gesellschaft (Belegschaftsaktien)
- Gewährung von Umtausch oder Bezugsrechten in Zusammenhang mit einem Unternehmenszusammenschluss
Der Nominalbertrag einer bedingten Kapitalerhöhung darf dabei 50% des bisherigen Grundkapitals nicht übersteigen.