Die Banknote leitet sich aus dem historischen Zahlungsversprechen einer Bank die genannte Summe auszuzahlen (Ein Art Wechsel).
Heutzutage hat der Staat das Monopol auf die Banknoten, die er mit der Notenbank über die angeschlossenen privaten Banken in den Verkehr bringt. Für den Besitzer ist eine Banknote eine unverzinste Forderung gegenüber der Notenbank. Zu Zeiten des Bretton-Woods System konnte man sie auch noch gegen Gold umtauschen. Rein rechtlich gesehen sind Banknoten gesetzliche Zahlungsmittel und jeder muss diese zur Begleichung von Schulden oder im Zahlungsverkehr annehmen, wenn die Banknote der lokalen Währung entspricht. Zusammen mit den Münzen bilden Banknoten den physischen teil des Geldes. Nur ein Bruchteil des deutschen Volksvermögens ist wirklich in physischen Banknoten hinterlegt. Der bargeldlose Zahlungsverkehr und die vielen anderen Assets binden Volksvermögen, und man benötigt daher nicht soviel Bargeld im Umlauf.