Das Auslandsinvestmentgesetz (AuslInvestmG) regelt den Vertrieb ausländischer Investmentanteile und die Besteuerung der Erträge aus ausländischen Investmentanteilen. Es dient dem Schutz der Sparer und soll Wettbewerbsgleicheit zu den Fonds deutscher Kapitalgesellschaften herstellen. Das Auslandsinvestmentgesetz behandelt aber nur die das Angebot, die öffentliche Werbung und den Vertrieb ausländischer Investmentanteile, nicht jedoch den bloßen Handel an deutschen Börsen.


