Der Aufsichtsrat kontrolliert und bestellt den Vorstand und wird von den Eigentümern der Firma, sprich der Hauptversammlung gewählt. In der Schweiz heißt dieses Organ auch Verwaltungsrat.
Bei größeren Unternehmen sind auch Vertreter der Arbeitnehmerseite im Aufsichtsrat. In letzter Zeit gab es auch immer wieder Diskussionen über eine Frauenquote in Aufsichtsräten. Das Problem der Aufsichtsräte ist, dass es oft keine klaren Eigentümer, wegen des hohen Streubesitzes gibt und dann bekannte und erfahrene Persönlichkeiten aus der Wirtschaft genommen werden, die aber nicht immer unabhängig sind. Wenn ein aktiver Investor auf den Plan tritt und Anteile an der Firma erwirbt, kann er auch einen Sitz im Aufsichtsrat verlangen und darüber die Strategie des Unternehmens mitbeeinflußen oder auf den Vorstand Druck ausüben.
Die Hauptaufgabe des Aufsichtsrates ist die Beratung, Überwachung und Berufung der Geschäftsführung (Vorstand). Dazu gehört auch die Genehmigung des vom Vorstand einer AG erstellten Jahresabschlusses, bevor dieser der Hauptversammlung vorgelegt wird. Aufsichtsratmitglieder dürfen ferner nicht gleichzeitig dem Vorstand angehören und können persönlich für Fehlentscheidungen haftbar gemacht werden, allerdings sind diese Haftungsfälle meist versichert.
Der Aufsichtsrat kann dabei mit der Legislative einer Demokratie verglichen werden, während der Vorstand die Exekutive und die Hauptversammlung die Judikative bildet.