Anrechnung ausländischer Steuern: Ausländische Einnahmen sind nach den Vorschriften des deutschen Einkommenssteuerrecht zu versteuern, solange mit dem Staat indem die Einkünfte erzielt worden sind kein Doppelbesteuerungsabkommen besteht. Dies kann insbesondere bei Dividenden von Aktien zu Problemen führen. Hier kann man nur bis 15% ausländische Dividende anrechnen.


