Die einfache Aktienmehrheit besitzt man, wenn man mehr als 50% des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft kontrolliert und dies bei der Hauptversammlung einbringen kann.
Mit der Aktienmehrheit kann man auch einen Beherschungsvertrag schliessen und Gewinne in eine Holding abführen und dieses Unternehmen als eigenen Umsatz ausweisen. Gewinne für Minderheitsaktionäre werden dann vom theorethischen Nettoeinkommen wieder abgezogen.
Eine qualifizierte Aktienmehrheit liigt bei mehr als 75% des Grundkapitals vor und ist meist für Satzungsänderungen und auch Kapitalerhöhungen notwendig.