Ein Akkredditiv ist ein Überweisungsauftrag eines Kunden an eine Bank, der nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgt. Es gibt den Waren- oder Dokumenteakkreditiv und den Barakkreditiv. Inzwischen ist auch der englische Begriff Letter of Credit sehr gebräuchlich.
Beim Dokumenteakkreditiv sichert die Bank zu, dass sie bei der Vorlage bestimmter Dokumente einen vorher vereinbarten Geldbetrag an den Berechtigten auszahlt. Dies kommt zum Beispiel im internationalen Handel zur Geltung und läuft folgendermaßen ab:
- Es kommt zu einem Kaufvertrag zwischen einem Importeur (ES) und einem Exporteur (D) mit der Zahlungsbedingung eines Akkreditiv
- Der Importeur weist seine Hausbank bei entsprechend ausreichernder Kreditlinie einen Akkreditivauftrag an
- Die Bank des Importeurs nimmt Kontakt mit ihrer Partnerbank im Land des Exporteurs oder mit der Hausbank des Exporteurs auf. Im Akkredditiv ist die genaue Beschreibung des Produktes und der Bedingungen (Vorlage der Dokumente), die die Zahlung auslösen geregelt. Bei diesem Dokumenten kann es sich um Transportdokumente, wie Packlisten oder Frachtbriefe handeln.
- Die Bank des Importeurs verpflichtet sich in jedem Fall bei Vorlage dieses Transportdokumentes die entsprechende Zahlung zu leisten.
- Der Exporteur prüft das Akkreditiv und verlädt dann die Ware zum Export und erhält dafür die Transportdokumente
- Diese Transportdokumente werden der Bank des Importeurs vorgelegt, der danach die Zahlung an den Exporteur veranlasst
Der Vorteil ist, dass das Risiko eines Zahlungsausfalles oder des Versandes von fehlerhafter Ware gesenkt wird, der der Exporteur mit der Übergabe an das Transportunternehmen sein Geld bekommt und der Importeur nur zahlen muss, wenn die Ware auch wirklich geliefert wird, bzw. das entsprechende Dokument vorliegt. Hierbei kam es in der Vergangenheit schon zu Betrugsfällen, als solche Transportdokumente gefälscht wurden oder nicht mit der Ware korrekt übereinstimmt haben. Für dieses Risiko und auch den kurzzeitigen Kredit nimmt die Bank eine Provision.
Beim Barakkreditiv handelt es sich um Reiseschecks. Hier wird mit der Unterschrift des Eigentümers eine Zahlung an den Besitzter fällig. Beim Barakkreditiv muss daher kein Dokument vorgelegt werden, sondern es reicht eine Identifizierung mit einem Ausweis.