Als Agio (Aufgeld) wird der Preisaufschlag auf den Nennwertes eins Wertpapieres verstanden. Der Agio wird buchhalterisch auf ein anderes Konto bei einer Aktienemission eingezahlt als der Nennwert.
Der Agio kommt auch bei der Emission einer Agio-Anleihe zum Einsatz wo der Betrag des Agios sich negativ auf die Effektivzinsen auswirkt. Eine Anleihe mit 100 EUR Nennwert die erstmals für 105 Eur emittiert wird, hat also ein Agio von 5% oder 5 Euro.
Dies wurde auch durch einen bekannten BWL Witz bekannt:
Ein Student wird in seiner mündlichen Abschlussprüfung gefragt, was Agio ist. Er kann die Frage aber nicht beantworten, woraufhin der Prüfer ihm mitteilt, er sei durchgefallen. Der Student empört sich und mahnt an, dass er einen Anspruch auf drei Fragen besitzt, woraufhin der Prüfer ihn fragt: „Was ist Disagio? Dies weiß der Student ebenfalls nicht und will nun eine dritte Frage. Was ist der Unterschied zwischen Agio und Disagio?“ Da der Student diese Fragen ebenfalls nicht beantworten kann, ist er durchgefallen.