Abschreibungen sind Wertminderungen von Bilanzaktiva. Gründe für solche Abschreibungen sind Wertverschleiß von Gebrauchsgütern wie Maschinen oder auf Goodwill von erworbenen Unternehmen. Abschreibungen mindern den Vermögenswert und werden aus Aufwand oder Kosten gewinnmindernd in der GuV vermerkt.
Außerdem gehen Abschreibungen in die Kostenrechnung und Preiskalkulation ein, da alle abnutzbaren Anlagen abschreibungsfähig sind. Der Gedanke ist das Verursacherprinzip, da man den Gegenwert der Abnutzung einer Maschine beim Herstellungskostenplan mitberechnen möchte. Die Maschine wird nämlich in einem Jahr gekauft, aber über mehrere Jahre abgeschrieben. Es gibt dabei eine einfache lineare Abschreibung (Jedes Jahr 20% des Anschaffungswertes), sowie eine degressive (z.B. Jedes Jahr 10% auf den Restwert) und sogar eine aufwandbezogene Abschreibung (Abhängig von Betriebsstunden o.ä.).
Abgesehen von den vorstehenden planmäßigen Abschreibungen sind nach dem Niederwertprinzip bei nachhaltiger Wertminderung von Assets alle außerplanmässig abschreibungsfähig. Dies kann z.B. bei einem zu teuer gekauften Grundstück oder Firma erfolgen.