Abfindung ist eine finanzielle Entschädigung für einen vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch, welche im Zusammenhang mit der Auflösung einer Vertragsverhältnisses und der damit verbundenen Nachteile erfolgt.
Es gibt zwei Arten von typischen Abfindungen:
- Abfindung im Zusammenhang mit dem Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter aus einer Kapital- oder Personengesellschaft. Die Höhe der Abfindung wird dabei nach BGB 738 geregelt und ist vertraglich davor festgelegt. Hierbei ist im Normalfall eher Lezteres zu empfehlen, da es Unklarheiten und Streit minimiert.
- Abfindung bei Arbeitsverträgen. Wenn ein Arbeitsvertrag unbefristet oder befristet geschlossen wird ist beim Auflösen dieses Vertrages eine entsprechende Abfindung zu zahlen. Diese Abfindungen wurden vor allem bei hohen Managementgehältern kritisiert, da bei schlechter Leistung jemand neues geholt wird und der vorherige Manager oft dafür fürstlich entlohnt wird.