Abandon ist der Verzicht auf Leistungen oder Gegenstände mit und ohne finanzielle Gegenleistung um aus bestehenden Zahlungsverplichtungen befreit zu werden.
Wenn man zum Beispiel im Börsenterminhandel eine Nachschusspflicht hat, kann man mittels eines Abandons auf diese Nachschusspflicht verzichten, jedoch gibt man damit gleichzeitig eine vereinbarte andere Leistung auf.
Ein typische weiteres Beispiel der Abandonnierung ist, dass man nicht weiter in eine GmbH investiert bzw. nachschiesst und dafür Anteile an dieser aufgibt.


