Ad hoc-Publizität bedeutet, dass ein Emittent von Wertpapieren, die in Deutschland gehandelt werden, verpflichtet ist unverzüglich alle kursrelevanten Nachrichten zu veröffentlichen, die nicht bereits öffentlich bekannt sind.
Der Zweck ist, dass jeder den gleichen Informationsstand bei einem Kauf einer Aktie oder Wertpapier hat, um die Bildung von nicht marktgerechten Preisen zu verhindern. Es reiht jedoch, dass die Öffentlichkeit davon Kenntnis erlangt, nicht jeder Investor muss einzeln unterrichtet werden. Die Ad hoc-Publizität hilft daher Transparenz und Fairness in den Markt zu bringen. Verstöße gegen das § 39 WpHG können daher mit einer Geldbuße für das Unternehmen geahndet werden.
Die Veröffentlichung muss daher mittels einer Pressemitteilung erfolgen. Eine Twitternachricht reicht nicht aus, wie der Fall von Netflix in 2013 zeigte.